Lions Feldbach > Impressum

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 08.05.2010

    Allgemeine Daten
Zuständigkeit   BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT FELDBACH
ZVR-Zahl   806231652
    Vereinsdaten
Name   "Lions-Club Feldbach"
Sitz   Feldbach
c/o    
Zustellanschrift   8330 Feldbach, Gniebing 15
Land   Österreich
Entstehungsdatum   04.07.1969
statutenmäßige Vertretungsregelung
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)
  Der Präsident vertritt den Club nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Clubs bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschrift des Präsidenten unter Mitfertigung des Sekretärs in Geldangelegenheiten des Kassiers.

   
    Organschaftliche Vertreter
    Präsident
 Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)   19.05.2009 - 18.05.2010
 Familienname   Köhldorfer
 Vorname   Gerhard
 Titel   Komm.Rat
    Präsident Stellvertreter
 Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)   19.05.2009 - 18.05.2010
Familienname   Kohlmaier
Vorname   Walter
Titel    
    Schatzmeister
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)   01.07.2009 - 30.06.2010
Familienname   Scheipner
Vorname   Erwin
Titel   Dr.
    Sekretär
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode)   01.07.2009 - 30.06.2010
Familienname   Puntigam
Vorname   Alois
Titel    
     
    Hinweise
    Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten.
Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Aussteller   BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS
Tagesdatum \ Uhrzeit   Samstag 08.Mai 2010 \ 11:42:52